Glühlampen-Verbot: Zur Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie hat die EU die schrittweisen Verbote bestimmter Leuchtmittel erlassen. Dadurch soll der Energieverbrauch gesenkt und der damit verbundene CO2-Ausstoß reduziert werden. Die zugrunde liegende EU-Verordnung 2009/244/EG trat am 01.September 2009 in Kraft. Seither sind nach und nach immer mehr herkömmliche Glühlampen vom Markt verschwunden. Zuletzt wurde am 01. September 2018 die sechste und letzte Stufe umgesetzt. Seit diesem Datum müssen alle verkauften Lampen mit ungebündeltem Licht mindestens die Energieeffizienzklasse B aufweisen. Das bedeutet faktisch das Aus für fast alle Hochvolt-Halogenlampen.

Diese Hochvolt-Halogenlampen waren aus baubiologische Sicht hinsichtlich der Lichtqualität (Lichtspektrum, Farbwiedergabe, Farbtemperatur, Flimmerverhalten) bisher noch die beste Alternative zu den bereits seit einigen Jahren vom Markt genommenen „Glühbirnen“. Nun wird es für den Verbraucher immer schwerer, ein geeignetes und baubiologisch empfehlenswertes Leuchtmittel zu finden. Auch die immer häufiger zum Einsatz kommenden LED-Lampen sind aus gesundheitlicher Sicht umstritten. Einen sehr interessanten Beitrag zur gesundheitlichen Wirkung von LED-Lampen sendete die ARD Mitte September. Hier finden Sie den Link zu diesem Beitrag in der ARD Mediathek, der eine gesundheitliche Gefährdung für das Auge durch den hohen Blaulicht-Anteil vieler LEDs sieht.

Empfehlung:

An LED Lampen wird jedoch in Zukunft kein Weg vorbei führen. Bei der Auswahl von LED Leuchtmitteln achten Sie bitte insbesondere auf die folgenden Eigenschaften:

  • Lichtflimmern <2%
  • Farbwiedergabeindex Ra > 90
  • Farbtemperatur max. 2700K bis 3000K (zur Reduzierung des Anteils an blauem Licht)
  • ausgewogenes, tageslichtähnliches Lichtspektrum mit möglichst wenig Blauanteil

Vergleich Lichtspektren:

Vergleich Lichtspektrum

Neben einigen baubiologisch empfehlenswerten LED-Lampen können Sie aber glücklicherweise im Internet immer noch Glühlampen und Hochvolt-Halogenlampen finden. Diese mögen zwar hinsichtlich Energieverbrauch nicht optimal sein, für die Gesundheit sind sie es aber auf jeden Fall.

Der Verband Baubiologie stellt auf seiner Homepage einen Verbraucherleitfaden zur Verfügung. In diesem Leitfaden wird u.a. erläutert, welche Lampen von dem oben beschriebenen Verbot betroffen sind und welche nicht. Weiterführende Fragen beantwortet Ihnen gerne jeder Baubiologe.